Allgemeine Geschäftsbedingungen der Standard
Realestate GmbH
(nachfolgend „Anbieter")
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Maklerverträge
zwischen dem Anbieter und seinen Auftraggebern
(nachfolgend „Kunde"), die Grundstücke,
grundstücksgleiche Rechte (Erbbaurecht),
Gesellschaftsrechte an Immobiliengesellschaften,
An-/Vorkaufsrechte sowie die Vermittlung von
Gewerbemietflächen zum Gegenstand haben.
(2) Die AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern im
Sinne des § 14 BGB als auch gegenüber Verbrauchern
im Sinne des § 13 BGB, soweit zwingende
verbraucherschützende Vorschriften nicht
entgegenstehen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende
AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es
sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung
ausdrücklich schriftlich zu.
(4) Der Anbieter vermittelt keine Mietwohnungen im
Sinne des § 1 WoVermRG. Das
Wohnungsvermittlungsgesetz findet keine Anwendung.
§ 2 Vertragsgegenstand / Leistungen
(1) Der Anbieter erbringt Maklerleistungen im Sinne
der §§ 652 ff. BGB (Nachweis- und
Vermittlungstätigkeit).
(2) Der Maklervertrag kommt durch ausdrückliche
Auftragserteilung (Textform genügt, § 656a BGB)
oder durch Inanspruchnahme der entgeltlichen
Maklerleistung in Kenntnis dieser AGB zustande.
(3) Bei Kaufverträgen über Einfamilienhäuser und
Eigentumswohnungen, in denen der Käufer Verbraucher
ist, ist der Maklervertrag gemäß § 656a BGB in
Textform zu schließen. Eine mündliche Beauftragung
genügt in diesen Fällen nicht.
§ 3 Provision / Courtage
(1) Bei erfolgreichem Nachweis oder Vermittlung
schuldet der Kunde dem Anbieter folgende Provision
(jeweils zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer):
a) Grundstücks- und Immobilienkauf (ohne § 656c
BGB-Fälle):
6 % des Gesamtkaufpreises einschließlich
Nebenleistungen
b) Wohnimmobilienkauf gemäß § 656c BGB
(Einfamilienhaus / Eigentumswohnung; Käufer ist
Verbraucher):
Der Anbieter kann nur dann eine Provision
verlangen, wenn sowohl der Käufer als auch der
Verkäufer zur Zahlung verpflichtet werden. Die
Provision beträgt in diesem Fall insgesamt 6 % des
Kaufpreises zzgl. USt und wird zwischen Käufer und
Verkäufer hälftig geteilt (jeweils 3 % zzgl. USt).
Eine einseitige Zahlungspflicht zulasten einer
Partei wird nicht vereinbart. Eine Freistellung
oder ein Erlass gegenüber einer Partei führt zu
entsprechender Reduzierung des Anspruchs gegen die
andere Partei (§ 656c Abs. 2 BGB).
c) Vermittlung von Gewerbemietflächen:
3 Nettokaltmieten
d) Bestellung eines Erbbaurechts:
bis 5 Mio. EUR Gesamtwert: 6 %
5 Mio. – 25 Mio. EUR: 5 %
über 25 Mio. EUR: 4 %
e) Vermittlung von Gesellschaftsrechten an
Immobiliengesellschaften (Share Deal):
6 % des Vertragswerts
f) Vermittlung eines An-/Vorkaufsrechts:
1 % des ermittelten Wertes
(2) Der Provisionsanspruch entsteht mit dem
wirksamen Abschluss des Hauptvertrages zwischen
Kunde und dem vom Anbieter nachgewiesenen oder
vermittelten Vertragspartner. Bei geänderten
Konditionen oder anderen Objekten besteht der
Anspruch fort, sofern wirtschaftliche Identität
gegeben ist.
(3) Die Provision ist fällig und zahlbar innerhalb
von 14 Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzug.
§ 4 Doppeltätigkeit (§ 656b BGB)
Der Anbieter ist berechtigt, für beide
Vertragsparteien tätig zu werden (Doppelmakler). In
Fällen des § 656c BGB handelt er gegenüber beiden
Parteien entgeltlich. In sonstigen Fällen bedarf
die Doppeltätigkeit der Zustimmung beider Parteien.
§ 5 Widerrufsrecht für Verbraucher (§§ 312g, 355
BGB)
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne
Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag
des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
(Standard Realestate GmbH, Rudower Chaussee 34 B,
12489 Berlin, Telefon: +49 30 58844965, E-Mail:
info@standard-realestate.de) mittels einer
eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post
versandter Brief oder E-Mail) über Ihren
Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen,
informieren. Sie können dafür das beigefügte
Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch
nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass
Sie die Mitteilung über die Ausübung des
Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist
absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen
alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben,
unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen
ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung
über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns
eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden
wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der
ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei
denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes
vereinbart.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen
während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so
haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen,
der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie
uns von der Ausübung des Widerrufsrechts
hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits
erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum
Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen
Dienstleistungen entspricht.
Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der
Anbieter seine Dienstleistung vollständig erbracht
hat und der Kunde dem ausdrücklich zugestimmt und
zur Kenntnis genommen hat, dass er sein
Widerrufsrecht mit Vollerbringung verliert (§ 356
Abs. 4 BGB).
Ende der Widerrufsbelehrung
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann
füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie
es zurück.)
An: Standard Realestate GmbH, Rudower Chaussee 34
B, 12489 Berlin, E-Mail:
info@standard-realestate.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns
(*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung
folgender Dienstleistung:
Bestellt am / am (*):
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei
Mitteilung auf Papier):
Datum:
(*) Unzutreffendes streichen.
§ 6 Pflichten des Kunden / Geldwäschegesetz
(1) Der Kunde verpflichtet sich, seine Identität
gemäß § 11 GwG durch Vorlage eines amtlichen
Ausweisdokuments nachzuweisen. Bei juristischen
Personen ist zusätzlich der wirtschaftlich
Berechtigte (§ 3 GwG) zu benennen.
(2) Der Kunde stellt alle für die Maklertätigkeit
erforderlichen Unterlagen (insbesondere gültiger
Energieausweis nach GEG) bereit und hält diese
aktuell.
(3) Angebotsunterlagen und Objektinformationen sind
vertraulich zu behandeln. Die unentgeltliche
Weitergabe an Dritte ist ohne vorherige
schriftliche Zustimmung des Anbieters untersagt.
Verletzt der Kunde diese Pflicht und kommt es
infolge der Weitergabe zu einem Vertragsabschluss
mit dem Dritten, haftet der Kunde dem Anbieter auf
Ersatz des entgangenen Provisionsanspruchs.
§ 7 Haftung
(1) Der Anbieter haftet uneingeschränkt für Schäden
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der
Anbieter nur bei der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren
Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des
Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren
Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die
Haftung ist in diesen Fällen auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht
fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten
auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und
Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(5) Ansprüche verjähren in drei Jahren ab Kenntnis
oder grob fahrlässiger Unkenntnis, spätestens
jedoch zehn Jahre nach ihrer Entstehung (§§ 195,
199 BGB).
§ 8 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des
UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand
Berlin. Gegenüber Verbrauchern gelten die
gesetzlichen Gerichtsstände.
§ 9 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam
oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An
die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren
Regelung tritt eine solche, die dem wirtschaftlich
Gewollten am nächsten kommt.
Stand: 14.04.2026